Diagnostik

Die psychiatrisch-psychotherapeutische Diagnostik steht immer am Anfang einer Behandlung und wird im Wesentlichen durch eine ausführliche Befragung (Anamnese) erstellt, kann jedoch durch Hinzunahme von spezifischen Fragebögen, sowie Labor- oder radiologischer Diagnostik ergänzt werden.

Folgende Krankheitsbilder oder Zustände können hierbei beschrieben werden:

    • Organische Leiden, z. B. als Folge eines Tumors, von Durchblutungsstörungen oder entzündlicher Prozesse
    • Suchterkrankungen
    • Psychosen
    • Depressionen oder bipolare Erkrankung (manisch-depressiv)
    • Angststörungen
    • Traumafolgestörungen
    • Essstörungen
    • Persönlichkeitsstörungen
    • Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom  AD(H)S
    • Erschöpfungszustände / Burn-out

Psychotherapie

Unter Psychotherapie versteht man im weitesten Sinne eine Behandlung von seelischem Leiden mit Gesprächen oder non-verbalen Techniken. Es gibt mittlerweile sehr viele Formen und Schulen der Psychotherapie, wobei wir in den deutschsprachigen Ländern die grobe Einteilung in kognitive Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie anwenden. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie basiert auf den Grundprinzipien der Psychoanalyse, deren ‚Urvater‘ Sigmund Freud war. Beide Schulen haben sich mittlerweile sehr weiterentwickelt und einander angenähert.

Aufgrund meiner Zulassung durch die KV auf einem ärztlich-psychotherapeutischen Sitz biete ich für Versicherte aller Krankenkassen tiefenpsychologisch fundierte psychotherapeutische Leistungen an.

Psychiatrie

Unter psychiatrischer Behandlung versteht man die medizinische Behandlung von seelischem Leiden mittels mehrerer Instrumente wie z.B. einer Medikation, dem Verordnen von soziotherapeutischen oder ergotherapeutischen Hilfsangeboten, der Entlastung durch eine Krankschreibung, der Verordnung einer Rehabilitationsmaßnahme und natürlich auch mittels des therapeutischen Gespräches.

Psychiatrische Leistungen kann ich aufgrund meiner Zulassung durch die KV auf einem ärztlich-psychotherapeutischen Sitz nur für privat versicherte Patienten oder Selbstzahler anbieten

Angaben zur Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherte

Ich habe die volle Kassenzulassung der KV für Einzelpsychotherapie (tiefenpsychologische Psychotherapie). Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen Ihre Behandlungskosten nach Durchführung eines Antragsverfahrens gemäß den Psychotherapierichtlinien und es kommen keine Kosten auf Sie zu.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte werden in der Regel die Kosten von Ihrer Privaten Krankenversicherung und der Beihilfestelle übernommen.

Selbstzahler

Sofern Sie keine Abrechnung über Ihre Krankenversicherung wünschen oder psychotherapeutische Leistungen außerhalb des Regelleistungskataloges der Krankenversicherungen bei mir in Anspruch nehmen wollen, werden Ihnen diese Leistungen gemäß dem Leistungskatalog der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in Rechnung gestellt.

© 2023 Doris Packbiers, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie